AGB Judith Epping Stand 1/2016

Geltungsbereich dieser Bedingungen
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Judith Epping, Einzelunternehmerin (nachfolgend Judith Epping, Eu ) und ihren Auftraggebern (nachfolgen AG). Sie gelten nach wirksamer Einbeziehung auch für sämtliche nachfolgenden Verträge, sofern nicht ausdrücklich die Geltung anderer Bedingungen oder einer späteren Version dieser Bedingungen vereinbart ist. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners werden ausdrücklich abbedungen.
Zustandekommen und Gegenstand des Vertrags
Verträge über die Konzeption, Planung und Durchführung von Veranstaltungen kommen durch Annahme eines von Judith Epping, Eu, an den AG gerichteten Angebots zustande. Judith Epping, Eu, kann die Erfüllung des Auftrags vorübergehend oder endgültig ablehnen, sofern die Annahme nicht schriftlich erklärt wird oder sofern die im Angebot ausgewiesene Anzahlung oder eine weitere Zahlung nicht fristgemäß eingeht.
Der Vertrag verpflichtet Judith Epping, Eu, zur Erbringung der im Angebot dargestellten Leistung. Der Vertrag verpflichtet den AG zur Zahlung der im Angebot dargestellten Vergütung für Eigenleistungen und Honorare und zum Ausgleich der Kosten für Fremdleistungen laut Angebot oder in diesen Bedingungen vereinbarten Fälligkeiten. Leistungen, welche über die im Angebot genannten Leistungen hinausgehen, sind von dem AG gesondert zu vergüten und nach den im Angebot vereinbarten Stundensätzen, hilfsweise den üblichen Stundensätzen der von Judith Epping, Eu, oder – bei Fremdleistungen – der entsprechenden Gewerke, welche Judith Epping dem AG auf Wunsch mitteilt, abgerechnet.
Judith Epping, Eu, wird die Eigenleistungen selbst oder durch freie Mitarbeiter bzw. Subunternehmer erbringen.
Die Fälligkeit der vom Auftraggeber zu leistenden Zahlungen ergibt sich aus dem Angebot. Sofern dort keine Fälligkeiten genannt sind, sind die Zahlungen wie folgt fällig:
50% Summe der Eigenleistungen, Honorare und geschätzten Fremdkosten bei Vertragsschluss

50% der Eigenleistungen und Honorare, sowie der Restbetrag der Fremdkosten nach Abschluss der Veranstaltung binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungslegung. Soweit einzelne Kosten erst mehr als 2 Wochen nach der Veranstaltung feststehen, so ist Judith Epping berechtigt, eine vorläufige Schlussrechnung zu erstellen, welche ebenfalls binnen 10 Tagen fällig wird, und die weiteren Kosten später abzurechnen.
Die Rechnungslegung erfolgt gemäß Ziffer 5 dieser Bedingungen.
Leistet der AG nicht fristgemäß, so ist Judith Epping berechtigt, ihre Tätigkeit unverzüglich einzustellen. Sie ist für die Dauer des Zahlungsverzugs insbesondere nicht verpflichtet, Aufträge an Subunternehmer zu erteilen und ist berechtigt, dies als Grund für die Verzögerung dem Subunternehmer mitzuteilen.
Verträge über die Konzeptionierung von Veranstaltungen oder der Erstellung von einem oder mehreren konkreten und mit dem AG abgestimmten Angeboten für eine Veranstaltung kommen durch einfache, auch fernmündliche Beauftragung, zustande. Dies gilt auch, sofern der AG die Veranstaltung letztlich nicht beauftragt. Sofern hier kein Honorar vereinbart ist, so bemisst sich das Honorar nach dem Aufwand der Judith Epping, Eu, und den branchenüblichen Zeithonoraren.

Planungs- und Durchführungsphasen, Änderungswünsche seitens des AGs,
Die von Judith Epping, Eu, zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem von Judith Epping, Eu, erstellten und vom AG angenommen Angebot. Dieses besteht in der Regel aus dem Konzept und der Budgetplanung (nachfolgend „Budget“) der Veranstaltung. Mit Annahme des Angebots nimmt der AG sowohl das Konzept als auch die Budgetplanung an.
Judith Epping ist jederzeit berechtigt, Planungsunterlagen zur Information des AG über besprochene Änderungen oder Ergänzungen des Angebots zu übersenden. Sofern der AG nicht binnen 3 Tagen nach Übersendung den Planungsunterlagen diesen schriftlich widerspricht, so gelten diese als genehmigt. Judith Epping, Eu, ist berechtigt, die schriftliche Bestätigung dieser Genehmigung zu verlangen.
In dringenden Fällen ist Judith Epping, Eu, berechtigt, notwendige Änderungen auch ohne Rücksprache mit dem AG vorzunehmen (z.B. bei Feuerpolizeilichen Vorschriften, Raumänderungen, o-ä) etc.). Judith Epping hat hierbei zu versuchen, die konzeptionelle Änderung an der Veranstaltung und die entstehenden Mehrkosten so gering wie möglich zu halten.
Judith Epping wird sich bemühen, nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers von der genehmigten Planung umzusetzen. Im einzelnen gilt
Auf Verlangen Judith Eppings sind die Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen oder zu konkretisieren. Kommt der AG diesem Verlangen nicht nach, so sind die Änderungswünsche von Judith Epping nicht zu berücksichtigen.
Soweit durch die Abweichung von bisherigen Planungen planerischer Mehraufwand oder Mehrkosten entstehen, so sind die entsprechenden Judtih Epping ein zusätzliches Honorar, welches sich gemäß Ziffer 2b) errechnet, zu. Der Auftraggeber ist veprflichtet, auf Fremdkosten und Honorar entsprechende Vorauszahlungen zu leisten.
Sofern Judith Epping eine Einzelfreigabe des Mehraufwands und der Mehrkosten wünscht, so wird sie ein entsprechendes Angebot an den AG zur Freigabe übersenden. Die Änderungswünsche gelten in diesem Fall nur als verbindlich, sofern der AG die entstehenden Mehrkosten schriftlich frei gibt und die hierauf entfallenden Vorauszahlungen unverzüglich leistet.
Judith Epping ist berechtigt, die Umsetzung der Änderung abzulehnen, sofern diese aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen nicht mehr umgesetzt werden können oder die Umsetzung für Judith Epping mit Haftungsrisiken verbunden wären.
Trifft der AG in den Fällen nach Ziffer c) oder e) innerhalb der Frist keine Entscheidung, so wird
Judith Epping nach bestem Wissen die Entscheidung treffen, welche nach den ihr bekannten Umständen den Interessen des AG am ehesten entspricht.

Erforderliche Änderungen, Zustimmungsprocedere
Sofern unvorhergesehene Umstände die Änderung der Planung erforderlich machen, so wird Judith Epping diese mit dem AG abstimmen oder geänderte Planungsunterlagen, aus welchen die Änderungen hervorgehen an den AG übersenden. Ziff. 3c) gilt entsprechend.

Abrechnung, Vergütung, Budget, Preisänderungen
Abrechnung von Eigen- und Fremdleistungen:
Die Kosten der Veranstaltung ergeben sich aus dem vom AG bestätigten Angebot bzw. der letzten vom AG widerspruchslos angenommenen Kalkulation. Die als Eigenleistungen mit dem Kürzel AD ausgewiesenen Positionen werden gemäß dem Stückpreisen des Angebots abgerechnet.
Die als Fremdleistungen ausgewiesenen Kosten werden Beleg führend abgerechnet. Im Übrigen besteht nur dann ein Anspruch des AG auf Übergabe von Rechnungen, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.
Bei Fremdleistungen und soweit Beleg führende Abrechnung vereinbart ist, so gilt das folgende:
Judith Epping ist berechtigt, Mehrkosten bei bestimmten Positionen mit Einsparungen bei anderen Positionen der Fremdkosten zu verrechnen.
Überschreitungen der einzelnen Positionen von mehr als 10% bedürfen der vorherigen Zustimmung des AG. Geringfügige Überschreitungen von bis zu 10% sind auf Nachfrage zu begründen, bedürfen aber keiner vorherigen Zustimmung des AG.
Soweit eine Angebotsposition die Angabe „circa“ enthält, so handelt es sich hierbei um eine unverbindliche Schätzung. Soweit der AG dies wünscht, wird Judith Epping die jeweiligen Dienstleister nur bis zu einem bestimmten Betrag beauftragen und so der Budgeteinhaltung Vorrang vor der Fertigstellung einräumen.
Judith Epping, Eu, wird sämtliche Rechnungen für Drittleistungen zusammen mit der Schlussrechnung übersenden.
Soweit Judith Epping (Eu) auf Veranlassung des AG weitere, von dem Angebot nicht umfasste Leistungen erbringt, so hat Judith Epping, Eu,
Anspruch auf das für diese Leistungen übliche Honorar.
AG wird die Rechnung binnen 5 Werktagen ab Übersendung prüfen und Einwendungen gegen die Art und Weise der Rechnungslegung unverzüglich und unter Benennung der konkreten Mängel Judith Epping, Eu, mitteilen.
Der unstreitige Teil der Abrechnung ist auch vor einer endgültigen Einigung über streitige Teile zu entrichten. Soweit ausschließlich die Frage der Rechnungslegung streitig ist, so ist eine Zurückbehaltung von mehr als 5% des ausstehenden Betrags unzulässig.
Die im Angebot als „Kauf“ genannten Positionen sind Eigentum des AG. Soweit der AG nichts entgegen stehendes äußert, so ist vereinbart, dass diese Gegenstände nach der Veranstaltung entsorgt werden sollen.
Kündigung / Stornierung
Der AG ist berechtigt, den Auftrag jederzeit zu kündigen. Soweit diese Kündigung nicht durch ein vertragswidriges Verhalten von Judith Epping, Eu, verschuldet ist, so hat der Kunde binnen 14 Tagen ab Kündigung die folgenden Zahlungen zu entrichten:
Anteilige Zahlungen auf Eigenleistungen und Honorar von
40 % bei Kündigung mehr als 14 Kalendertage vor dem geplanten Datum der Veranstaltung;
60% des Honorars bei Kündigung mehr 48 Stunden aber maximal 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung;
100% des Honorars bei Kündigung 48 Stunden oder weniger vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung.
Kosten der an die Subunternehmer für Drittleistungen zu entrichtenden Storno- oder Kündigungsgebühren.
Judith Epping , Eu, kann den Vertrag nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Ein solcher wichtiger Grund ist z.B.
Zahlungsverzug oder Verzug mit einer der Abschlagszahlungen;
sofern mit der Durchführung der Veranstaltung ein unzumutbares Risiko für Leib und Leben von Menschen oder das Vermögen der Judith Epping, Eu, oder Dritter verbunden ist,
sofern die Durchführung gegen Normen oder behördliche Auflagen verstoßen würde.
Sofern der Kündigungsgrund nicht ausschließlich von Judith Epping, Eu, verschuldet ist, erhält Judith Epping, Eu, die Stornogebühren gem. 7.a..
Sofern die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, welche nicht von Judith Epping verschuldet sind, unmöglich wird, steht Judith Epping, Eu, ebenfalls die Stornogebühr gem. Ziffer 7.a. zu.
Haftung / Gewährleistung
Judith Epping , Eu, haftet dem AG für Schäden durch mangelhafte Erbringung der Leistungen von Judith Epping, Eu, welche aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten oder vorsätzlichem Verhalten ihrer freien Mitarbeiter oder Subunternehmer entstehen.
Judith Epping ,Eu, haftet in keinem Fall für Schäden, welche durch die mangelhafte Erbringung von Leistungen des AG selbst oder seiner Tochter- oder Schwesterunternehmen erbracht wurden (Beistellungen). Judith Epping, Eu, haftet nicht für Schäden, welche durch vom AG verschuldete Verzögerungen (z.B. verspätete Freigabe oder Zahlung) verursacht werden. Die Haftung von Judith Epping ist auch ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Subunternehmers ausdrücklich gewünscht hat
Für Schäden an Dritten hat der Auftraggeber Judith Epping Eu freizustellen, sofern diese nicht von Judith Epping, Eu, ihren freien Mitarbeitern oder Subunternehmern vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet sind. Der AG schließt für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung ab. Umfang und Bedingungen dieser Versicherung werden dem AG auf Anfrage unverzüglich mitgeteilt. Soweit der AG den Abschluss einer umfassenderen Versicherung oder einer höheren Versicherungssumme wünscht, wird sich Judith Epping, Eu, um den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrags bemühen und einen solchen gegen Freigabe der Mehrkosten abschließen.
Der AG haftet für Schäden, welche durch Gäste oder Mitarbeiter bzw. Subunternehmer des AG verursacht werden. Der AG hat Judith Epping, Eu, von diesen Ansprüchen freizustellen. Soweit Leihgegenstände im Rahmen der Veranstaltung beschädigt werden, so hat der AG diese Schäden zu ersetzen, sofern er nicht nachweist, dass der Schaden durch Judith Epping, Eu, oder ihre Subunternehmer verschuldet wurde.
Die Haftung von Judith Epping, Eu, gegenüber dem AG steht unter dem Vorbehalt der fristgerechten Mängelanzeige gemäß diesem Vertrag (s. unten, Ziffer 10 )
Umsatzsteuer
Soweit auf dem Angebot nicht anders vermerkt, verstehen sich die angegebenen Preise als Nettopreise, der AG wird hierauf noch die jeweils geltende Umsatzsteuer entrichten.
Soweit auf eine Leistung ausländische Umsatzsteuer anfällt, so ist diese vom AG zu erstatten, Judith Epping wird dem AG jedoch, soweit dies sinnvoll ist, die Durchführung eines Umsatzsteuererstattungsverfahrens gegen Erstattung der entstehenden Kosten anbieten.
Ansprechpartner vor Ort
Der AG und Judith Epping, Eu, werden rechtzeitig vor dem Beginn der Veranstaltung den bei der Veranstaltung verantwortlichen Vertreter mit dessen Kontaktdaten mitteilen. Dieser Vertreter gilt als bevollmächtigt, sämtliche erforderlichen oder sachdienlichen Erklärungen für die jeweilige Partei abzugeben oder entgegenzunehmen.
Ausschlussklausel/Mängelanzeige
Mängel müssen unverzüglich gerügt werden. Der AG hat sämtliche Umstände, welche nach seiner Ansicht eine Abweichung von den vertraglichen Vereinbarung darstellen, unmittelbar nach eigener Kenntnis bei Judith Epping, Eu, bzw. deren Vertreter vor Ort zur rügen.
Die nachträgliche Geltendmachung von irgendwelchen Ansprüchen wie Schadensersatzansprüche, Honorarminderungen etc. sind ausgeschlossen, sofern der AG diese entgegen Absatz a) trotz Kenntnis der Umstände diese nicht gerügt hat. Dies gilt nicht, sofern kein Ansprechpartner der Judith Epping, Eu, vor Ort war und der AG erfolglos versucht hat, die Umstände fernmündlich zu rügen oder sofern die Mangelhaftigkeit Anina Diener offensichtlich bekannt war oder Judith Epping, Eu, ohnehin keine Abhilfe oder Verbesserung mehr hätte schaffen können.
Allgemeine Unterstützung
Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig bei der Umsetzung der vertragsgegenständlichen Leistung zu unterstützen. Insbesondere wird der AG an Judith Epping, Eu, alle von diesen angeforderten Informationen und Entscheidungen innerhalb einer von Judith Epping, Eu, angegebenen, angemessenen Frist und in der gewünschten Form übermitteln.
Schlussvorschriften
Sämtliche Änderungen zu dem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Regelungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrag im Übrigen unberührt.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den von diesen Geschäftsbedingungen betroffenen Aufträgen ist Berlin. Andere Gerichtsstände sind, soweit dies zulässig ist, abbedungen.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts Anwendung.

Es macht Sinn, diese Fälligkeiten im Angebot ausdrücklich festzuhalten;